Einzügige Steigleiter-Anlage, bis 25m

Stationärer Zugang zu Gebäuden oder Maschinen bis 25 m Höhe, auch als Fluchtweg einsetzbar und zugelassen.

  • Zur ortsfesten Montage, an Gebäuden entweder zur Wartung nach DIN 18 799-1 oder als Notleiter-Anlage nach DIN 14 094-1 oder als Maschinenzustieg nach EN ISO 14122-4.
  • Rückenschutzkorb als Sicherungssystem, bei jeder Norm einsetzbar.
  • Ab 3,00 m wird eine Absturz­si­cher­ung benötigt.
  • Leiterbreite: 600 mm.
  • Wandhalter mit verschiedenen Wandabständen bis 600 mm wählbar.
  • Der Abstand der Wandhalter untereinander beträgt maximal 2,00 m.
  • Jedes Leiternteil muss mit mindestens 2 Wandhaltern montiert werden.
  • Sicherungsschranken, Zustiegssicherungen sowie Podeste können je nach Anforderung ausgewählt werden.
  • Steigleiterausführungen ab 10 m bis zu 25 m, benötigen alle 6 m ein Ruhepodest.
  • Untergrund
    • Beton
    • Stahl
    • Sandwich
  • Anwendung
    • Steigleiter
  • Anwendungsbereich
    • Flachdach
    • Wand / Fassade
    • Profildach
  • Befestigung
    • einschlagen
    • dübeln
    • kontern
  • Zertifizierung
    • DIN 18799-1
    • DIN 14094-1
    • EN ISO 14122-4
  • Sonstige
    • Made in Germany

Artikelbeschreibung

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Ausführung
Artikelnr.
Material
Höhe in mm
Dachaufbau in mm
Länge
Steighöhe bis 4,70 m
40147
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 5,30 m
Steighöhe bis 5,60 m
40156
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 6,70 m
Steighöhe bis 6,50 m
40165
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 7,60 m
Steighöhe bis 7,40 m
40174
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 8,50 m
Steighöhe bis 8,50 m
40185
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 9,60 m
Steighöhe bis 9,30 m
40193
Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 10,40 m

Passende Produkte

INFOBOX

Klinken Sie sich doch bei uns ein, mit den neuen PRIMO-Anschlageinrichtungen. Wir haben eingefahrene Abläufe überdacht und den Edelstahlkopf in Ringösenform konzipiert um eine Oxidation bei der Benutzung zu vermeiden. So, dass der Sicherheitsanspruch bedeutend erhöht wird. Für Anschlageinrichtung SRB ist die Prüfung nach CE Norm DIN EN 795 (neuester Stand) EG-Baumusterprüfbescheinigung Nr. ZB 08/090, 08/091, 08/089, 08/088, 08/082 gesichert. Die Fertigung erfolgt grundsätzlich in Deutschland und unterliegt der Zertifizierung in Übereinstimmung der DIN EN ISO 9002.
a) Ermittlung des Typs gemäß DachkonstruktionBefestigung auf Beton = AD
b) Ermitteln des Dachschichtenaufbaus “D”z.B. = 130 mm
c) Dachschichtenaufbau “D” (130 mm) + min. 200 mmMindesthöhe = 330 mm
d) Lieferbare Höhe “H” aus der Tabelle bestimmen
andere (größere/kleinere) Höhen bitte anfragen
400 mm
e) Typ aus der Tabelle bestimmenAD/40

Unfallverhütungsvorschriften
“Bauarbeiten” (BGV, C 22), Teil II, § 12. “Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern.”

Flachdach-Richtlinien
Ausgabe 1991 weist unter 4.5. auf die Erfordernisse von Absturz­si­cher­ungen hin. DIN 4426 “Sicherheitseinrichtung zur Instandhaltung baulicher Anlagen-Absturz­si­cher­ungen.” Bei Montage auf Beton sind nur bauaufsichtig zugelassene Dübel zu verwenden.”

Einbau-Richtlinien
• Über 3 m Absturzhöhe einschließlich Baugruppe
• Mindestabstand zur Dachkante: 2,5 m
• Zwischenabstand der Stützen max. 7,5 m
• Zwei bis drei Personen pro Anschlagpunkt (Stütze)
• Drei Personen pro Anschlageinrichtung, jedoch pro Feld vier Personen.
• Die Stütze darf nicht zum Anschlagen von Lasten genutzt werden.

Technische Beschreibung
• Rohr- und Ringschraube aus Edelstahl für “PRIMO I”
• Rohr-Ringschraube-Platte geschweißt aus Edelstahl für “PRIMO”
• Absolut nicht rostend
• Blitzschutz nach DIN 57185 ist wegen der geringen Bauhöhe nicht erforderlich

Sicherheit
Vor Einbau der Anschlageinrichtungen ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion bauseits zu überprüfen. Die technischen Baubestimmungen sind zu überprüfen.
Die Anschlageinrichtungen sind geprüft nach DIN EN 795 EG – Baumusterprüfbescheinigungs-Nr. ZB 08/900, ZB 08/091, ZB 08/089, ZB 08/088, ZB 08/082. Z-14.9-710 bauaufsichtliche Zulassung.
Am Kopf der “PRIMOS” können bis zu 8,0 kN Belastung auftraten. Die angegebenen Bauteildaten sind Mindestwerte und gelten nicht als Tragfähigkeitsnachweis.

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